Es gibt Kabinettanlagen und Industrieanlagen, die zusätzlich entweder zeit- oder mengengesteuert arbeiten. Einige Anlagen haben eine DVWG-Zulassung, einige wiederum nicht. Die letztendliche Entscheidung müssen Sie zwar treffen, wir möchten aber nachfolgend versuchen Ihnen hierbei Hilfestellung zu leisten.

a) DVWG-Prüfung:
Der DVWG = Dachverband Gas/ Wasser überprüft Anlagen auf die Einhaltung bestimmter Kriterien. Hierzu muss der Hersteller den Auftrag erteilen. Neben allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen wird von DVWG-geprüften Enthärtungsanlagen gefordert, dass sie mindestens zu 80% wirksam sind, dass ein Verkeimungsschutz vorhanden ist und dass der Rückfluss von aufbereitetem und enthärtetem Wasser in die öffentliche Wasserversorgung ausgeschlossen ist. Der Wirksamkeitsnachweis ist aufgrund der vielen auf dem Markt verfügbaren Verfahren, die angeblich das Verkalken von Leitungen verhindern können, durchaus wichtig. Der vom DVGW geforderte Keimschutzmodus ist prinzipiell eine gute Idee, in der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass hin und wieder unangenehme Geschmacksveränderungen auftreten können. Der Keimschutz wird durch Elektrolyse erreicht und die Anlage automatisch entkeimt, wenn innerhalb von 3 Tagen kein Wasser entnommen wurde. Im Anschluss an den Entkeimungsvorgang wird die Anlage sodann gründlich gespült.
Grundsätzlich gilt für den privaten Haushalt: DVGW-geprüfte Anlagen sind laut Trinkwasserverordnung für den Privathaushalt nicht grundsätzlich vorgeschrieben. 

b) Kabinett- bzw. Industrieausführung:
Industrieausführungen sind in der Regel bei gleichwertiger Leistung günstiger, da die Kabinetts im  Rotationsgussverfahren kostenintensiv und aufwendig hergestellt werden. Der Vorteil der Kabinettlösung liegt darin, dass Solebehälter, Anlage und Steuerung komplett im so genannten Kabinett integriert sind, wodurch die Gesamtanlage platzsparender und formschöner ist.

c) Zeit- und Mengensteuerung:
Zeitsteuerung bedeutet, dass die Regeneration allein nach einem eingestellten Zeitintervall abläuft, unabhängig davon wieviel Wasser verbraucht wurde. Zeitsteuerungen sind günstig, da die elektronischen Erfordernisse hierfür gering sind. Mengensteuerung heißt, dass die Regeneration nach Ablauf eines eingestellten, an die Anlage angepassten, Wasserverbrauches erfolgt. Hierbei erfolgt die Überwachung mittels Wasserzähler, der mit der elektronischen Anlagensteuerung verbunden ist.

d) Einzel- oder Doppelanlage:
Bei der Einzelanlage arbeitet das System mit einer einzigen Ionenaustauschersäule. Während der Regeneration kann daher kein Weichwasser geliefert werden. Rohwasser steht aber weiterhin zur Verfügung. Für viele Anwendungen sind Einzelanlagen vollkommen ausreichend. Doppelanlagen, auch Pendelanlagen genannt, sind prinzipiell 2 Einzelanlagen, die über ein zentrales Steuerventil zusammengeschaltet sind. Es arbeitet zunächst -immer abwechselnd- nur eine Ionenaustauschersäule, wobei bei Kapazitätsauslastung automatisch auf die zweite Säule umgeschaltet wird. Doppelanlagen werden meistens für industrielle Zwecke benötigt. Jedoch sind die meisten DVGW-Anlagen bereits als Doppelanlagen ausgelegt.