„Die europäische Wasserrahmenrichtlinie regelt, wie Bäche und Flüsse zu schützen sind. Ziel ist es, einen guten ökologischen Zustand in den Gewässern zu erreichen und so den Lebensraum von Fischen, Insekten und Pflanzen im und am Wasser zu verbessern und zu erhalten. Auch der chemische Zustand der Gewässer soll verbessert werden, was wiederum die Qualität unseres Grundwassers beeinflusst. Und es geht darum auch in der fortschreitenden Klimakrise mit trockenen Sommern die Menge an Wasser stabil zu halten. Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen wird nun überarbeitet und Bürgerinnen und Bürger können sich daran beteiligen“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Die Entwürfe sind ab heute für Interessierte einsehbar.

„Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie haben wir neue Maßnahmen vorgesehen, um die Gewässerqualität unter den Bedingungen des Klimawandels weiter zu verbessern“, erklärte Hinz. In den letzten Jahren wurde bereits viel erreicht: Die Insektenvielfalt hat sich durch eine bessere Gewässergüte erhöht. Beinahe ausgestorbene Fischarten wie der Schneider und der Steinbeißer haben sich wieder erholt und der Biber ist in viele Bäche und Flüsse zurückgekehrt. Die aus Kläranlagen eingeleitete Phosphorfracht konnte um rund die Hälfte reduziert werden.

„Wir wollen nun noch gezielter daran arbeiten Nähr- und Spurenstoffeinträge zu reduzieren. Wir forcieren zum Beispiel die Verbesserung der Abwasserreinigung. Unsere Spurenstoffstrategie und die Fortschreibung des Phosphorprogramms sind hierbei wichtige Bausteine, um den guten Zustand in unseren Gewässern zu erreichen. Mit unserem Leitbild für ein ‚Integriertes Wasserressourcen-Management‘ arbeiten wir außerdem daran auch zukünftig ausreichend Wasser für den Menschen und die Natur zur Verfügung zu haben. Mit unserem Programm 100 Wilde Bäche bringen wir in den nächsten Jahren Renaturierungen in ganz Hessen auf den Weg. Renaturierte Flüsse und Bäche sind wichtig für die biologische Vielfalt, sie kühlen außerdem erhitzte Städte ab und dienen gleichzeitig dem Hochwasserschutz, da naturnahe Auen starke Regenfälle besser abfangen. Die Maßnahmen, die wir im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie umsetzen haben also ganz konkrete Auswirkungen für die Menschen vor Ort“, ergänzte Hinz.

Die Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie können im Internet unter www.flussgebiete.hessen.de heruntergeladen sowie eine digitale Stellungnahme abgegeben werden. Die Dokumente werden außerdem im Hessischen Umweltministerium und den drei Regierungspräsidien an den Standorten Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden, Gießen, Bad Hersfeld und Kassel zur Einsicht ausgelegt. Postalische Stellungnahmen können bis zum 22. Juni 2021 an Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat III 1, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden gerichtet werden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm daraufhin überarbeitet. Ende 2021 sollen diese veröffentlicht werden.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz