Bild-Quelle: Ulrike Scharf - stmuv.bayern.de

Bild-Quelle: Ulrike Scharf – stmuv.bayern.de

Der Schutz bayerischer Gewässer ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die bewährten Instrumente, um die wichtige Ressource Wasser langfristig zu sichern, sollen daher weiter ausgebaut werden. Das betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute im Rahmen einer Veranstaltung in Brüssel. „Der Grundwasserschutz genießt in Bayern allerhöchste Priorität. Sauberes Wasser ist einer unserer größten Schätze. Gemeinsam mit allen Beteiligten können wir das zentrale Ziel erreichen, den guten Zustand der Flüsse, Seen und des Grundwassers flächendeckend herzustellen. Dabei setzen wir neben den bestehenden gesetzlichen Regelungen auf ein faires Miteinander und zusätzliche Anreize. Unsere Maßnahmen stehen Pate für eine erfolgreiche Kooperation zwischen Landwirtschaft und Umwelt. Darauf wollen wir aufbauen“, so Scharf. Der Freistaat investiert bis 2021 insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro unter anderem in strukturverbessernde Maßnahmen der Gewässer. Hinzu kommt die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm der Landwirtschaft. Im Vertragsnaturschutzprogramm stehen aktuell rund 45 Millionen Euro zur Verfügung, um eine naturschonende Nutzung von Flächen zu fördern.

Im Mittelpunkt der Bewirtschaftung der Gewässer in den kommenden Jahren stehen drei Schwerpunkte: Die Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen und von abgespültem Bodenmaterial, die Verbesserung der Lebensraumqualität der Oberflächengewässer einschließlich der Ufer- und Auenbereiche für Mensch und Natur sowie die Wiederherstellung der Wanderkorridore für Fische. Scharf: „Natürliche Gewässersysteme brauchen Zeit, um sich zu regenerieren. Wir wollen alles dafür tun, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.“ Die Ministerin appelliert dabei auch an die Landwirte, freiwillig gewässerschonende Maßnahmen verstärkt umzusetzen. Anträge auf Förderung über das Vertragsnaturschutzprogramm für das Jahr 2018 können noch bis zum 23. Februar 2018 gestellt werden.

Quelle: Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz